zurückdürfen

zurückdürfen
zu·rụ̈ck·dür·fen (hat) [Vi] gespr; zurückkommen, zurückgehen o.Ä. dürfen <in die Heimat zurückdürfen>

Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache. 2013.

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  • zurückdürfen — zu|rụ̈ck|dür|fen <unr. V.; hat: a) zurückkommen, gehen, kehren dürfen: die Flüchtlinge dürfen nie mehr [in ihre Heimat] zurück; b) (ugs.) zurückgelegt, gebracht o. Ä. werden dürfen: das aufgetaute Fleisch darf nicht in die Kühltruhe zurück. *… …   Universal-Lexikon

  • zurückdürfen — zu|rụ̈ck|dür|fen …   Die deutsche Rechtschreibung

  • zurückkönnen — zu|rụ̈ck||kön|nen 〈V. intr. 171; hat; umg.〉 zurückgehen, zurückkommen können ● ich kann nicht mehr zurück 〈fig.〉 ich kann diese (fatale) Entscheidung nicht mehr rückgängig machen * * * zu|rụ̈ck|kön|nen <unr. V.; hat: 1. a) vgl. ↑ zurückdürfen… …   Universal-Lexikon

  • zurückmüssen — zu|rụ̈ck||müs|sen 〈V. intr. 186; hat; umg.〉 zurückfahren, gehen müssen ● diese Datei muss in die Erfassung zurück * * * zu|rụ̈ck|müs|sen <unr. V.; hat: a) vgl. ↑ zurückdürfen (a): ich muss schnell nach Hause zurück; …   Universal-Lexikon

  • zurücksollen — zu|rụ̈ck|sol|len <unr. V.; hat: a) vgl. ↑ zurückdürfen (a): er soll schnell nach Hause zurück; b) (ugs.) vgl. ↑ zurückdürfen (b): die Nussnugatcrem …   Universal-Lexikon

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